Fondsvermögen der Deutschen stellt Rekord ein

Um mehr als 28 Milliarden Euro stieg das Volumen der in Deutschland erhältlichen Publikums und Spezialfonds im ersten Halbjahr 2024, und zwar netto, also nach Abzug der Abflüsse. Wie derFondsverband BVI in seiner Halbjahresstatistik mitteilte, hat das Gesamtvermögen in der Folgedas bisherige, Ende 2021 verzeichnete Allzeithoch von 4.311 Milliarden Euro erneut erreicht.Das entspricht fast einer […]

Um mehr als 28 Milliarden Euro stieg das Volumen der in Deutschland erhältlichen Publikums und Spezialfonds im ersten Halbjahr 2024, und zwar netto, also nach Abzug der Abflüsse. Wie der
Fondsverband BVI in seiner Halbjahresstatistik mitteilte, hat das Gesamtvermögen in der Folge
das bisherige, Ende 2021 verzeichnete Allzeithoch von 4.311 Milliarden Euro erneut erreicht.
Das entspricht fast einer Verdoppelung seit 2014. Das Gros der Gelder, 2.133 Milliarden Euro,
steckt in offenen Spezialfonds, während in offenen Publikumsfonds 1.490 Milliarden verwaltet
werden. Hinzu kommen Mandate mit 630 Milliarden und geschlossene Fonds mit 58 Milliarden
Euro.
Zum jüngsten Aufwuchs trugen Rentenfonds 10,9 Milliarden Euro bei, gefolgt von Aktienfonds
mit 6,8 Milliarden. Diese resultieren aus Abflüssen aus aktiv gemanagten Fonds (-2,7 Milliarden)
und Zuflüssen in ETFs (9,5 Milliarden). Lediglich bei Misch- und Immobilienfonds gab es unterm
Strich ein Minus von 6,4 und 2,1 Milliarden Euro. Die kontinuierlichen Abflüsse aus Immo-Fonds
summierten sich damit innerhalb von elf Monaten auf 3,1 Milliarden Euro.

Aktuelle News

Europas Risikoscheu kostet doppelt
Rund 15 Prozent ihres Nettoeinkommens legen die Europäer auf die hohe Kante. Damit beläuft sich die Sparquote auf das Dreifache der US-amerikanischen. Doch während jenseits des Atlantiks laut Boston Consulting Group 56 Prozent der Haushalte am Kapitalmarkt investieren, sind es in Europa nur 27 Prozent. Etwa 12 Billionen Euro lassen die Europäer unverzinst oder mit […]
Das Werkstattrisiko hat Grenzen
Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf […]