Goodbye Riester – Hallo neues Vorsorgegesetz

Autor: Josef Stöckl, Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Endlich ist es so weit, die Bundesregierung hat, wie zuvor angekündigt, das neue Vorsorgegesetz beschlossen, den ungeliebten Riester reformiert und neue Spielregeln gesetzt. Aber ist das neue Gesetz für alle besser? Warum der Riester reformiert werden musste Ursprünglich war die Riesterrente gedacht als private Zusatzrente für jeden. […]

Autor: Josef Stöckl, Fachwirt für Versicherungen und Finanzen

Endlich ist es so weit, die Bundesregierung hat, wie zuvor angekündigt, das neue Vorsorgegesetz beschlossen, den ungeliebten Riester reformiert und neue Spielregeln gesetzt. Aber ist das neue Gesetz für alle besser?

Warum der Riester reformiert werden musste

Ursprünglich war die Riesterrente gedacht als private Zusatzrente für jeden. Die Idee war ein steuerlich gefördertes Produkt auf den Markt zu bringen, bei dem sich der Staat an der Sparleistung beteiligt und diese mit Zuschüssen fördert. Klingt auf dem ersten Blick gut, aber die Vorgaben und Regeln haben so viel Bürokratie verursacht, dass sich der Riester nur für bestimmte Sparer ausgezahlt hat, nicht für alle. Hier die größten Kritikpunkte:

  • Bürokratie und Beitragsgarantie waren Renditefresser. Die Kosten haben oft die steuerlichen Vorteile und die Zulagen vernichtet
  • Günstigerprüfung: Riester wurde steuerlich begünstigt. Damit man nicht "dopperl" profitiert wurden Zulagen gegen den steuerlichen Vorteil aufgewogen. Die Zulagen wurden auch hier oft einfach "aufgefressen"
  • Versteuerung in der Rente: Da man steuerlich begünstigt wurde, wird der Riester bei Auszahlung wieder besteuert.
  • Unflexibilität: Bei Auszahlung mussten alle Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Bei Tod war nicht garantiert, dass der Ehepartner die Zulagen übernehmen kann. Wechsel zwischen Anbietern war schwierig
  • Viele Berufe, wie etwa Selbstständige waren von der Förderung ausgeschlossen.

Das ändert sich mit der Reform

Im neuen Vorsorgegesetz ändert sich wer förderberechtigt ist, die Förderung ist nicht mehr einkommensabhängig und Fonds und ETFS sollen nun auch förderberechtigt sein. Die Kosten sollen auf 1% gedeckelt werden. Abhilfe soll hier auch ein staatlich geführtes "Standarddepot" schaffen.

Wegfallen soll außerdem die Beitragsgarantie. Für Sicherheitsorientierte Sparer soll es aber weiterhin die Option mit 80% und 100% Beitragssicherheit geben.

Die Zulagen sind nun nur noch von der Sparleistung abhängig. Die neue Förderung sieht so aus: Bis 360€ jährlicher Sparleistung (30€ im Monat) zahlt der Staat pro Euro 50 cent Förderung. Darüber hinaus gibt es bis 1800€ noch 25ct pro Euro. Danach ist Schluss. Das ist immerhin eine Rendite von 50% und 25% ab 360€. Die Zulage ist aber damit auf 540€ gedeckelt. Die wiederum ist wesentlich höher als die bisherige Grundzulage von 175€. Die Kinderzulage bleibt bei 300€ pro Kind gleich. Der einmalige Berufseinsteigerbonus soll mit 200€ minimal höher sein als die bisherige Zulage.

Folgerichtig ist also dass mit dem neuen Gesetz höhere Zulagen möglich sind. Um diese aber voll auszuschöpfen muss man seinen Vertrag entsprechend besparen. Das ist nun anders als im Riester, in dem die Vorgabe vom Einkommen abhing und niedrige Einkommen die volle Zulage erhalten haben und dabei den Vertrag nur minimal besparen mussten.

Nicht alles wird besser

Wie schon erwähnt wird nun auch eine Eigenleistung unabhängig vom Einkommen erwartet um die volle Förderung zu bekommen. Aber es gibt auch andere Negativänderung. Während man einen Riester mit 62 auszahlen lassen konnte, kann man an die neue Vorsorge erst ab 65 ran. Andersrum darf er auch nicht länger als 70 bespart werden. Der Mindestbetrag um überhaupt Förderung zu erhalten verdoppelt sich. 120€ muss man nun mindestens im Jahr zahlen im Gegensatz zum alten Sockelbetrag von 60€. Für manche Eltern die früher die volle Zulage erhalten haben stellt das eventuell eine Mehrbelastung dar. Rechenbeispiel: Ein Elternteil hat in einem Minijob gearbeitet und hat für drei Kinder eine Förderung von 1075€ erhalten und musste dafür 60€ im Jahr zahlen. Um die selbe Förderung nach neuer Regelung zu bekommen müsste man nun über 300€ im Jahr beisteuern.

Was ist zu tun?

Das Gesetz ist noch nicht durch. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Ob sich das neue Gesetz für einen persönlich lohnt oder nicht, kann man teilweise erst ab 2027 feststellen. Das hängt ganz von der individuellen Einkommenssituation ab.

Stiftung Warentest empfiehlt folgendes:

  • Wer keine Förderung verschenken will und nicht auf die neuen Vorsorge-Angebote warten möchte: Wählen Sie einen Riester-Fonds­sparplan. Fonds­sparpläne sind – auch im Hinblick auf einen späteren Wechsel zu den Neuregelungen – deutlich flexibler als Riester-Renten­versicherungen.
  • Sie haben ein sehr geringes Einkommen und mehrere Kinder: Das derzeitige Riester-Modell könnte zunächst für Sie lukrativer sein als das zukünftige. Rechnen Sie es durch. Bis Ende des Jahres 2026 steht es noch zur Verfügung. Auch hier raten wir zum Abschluss von Riester-Fonds­sparplänen.
  • Sie möchten lieber auf die neuen Riester-Produkte warten: Schieben Sie das Sparen fürs Alter nicht gleich ganz auf. Das von der Stiftung Warentest entwickelte Pantoffel-Portfolio eignet sich auch für die Alters­vorsorge.

Meine Empfehlung: Bisherige Riesterverträge sollte man auf jeden Fall behalten bis die Reform durch ist. Durch die Reform ist es auch möglich kostenfrei in die neue Welt zu wechseln. Sollte sich 2027 herausstellen der alte Vertrag war besser, kann man diesen behalten. Altverträge bleiben von der Reform unberührt. Wer sich die eventuellen Vorteile der alten Riester-Welt sichern möchte, sollte auf jeden Fall dieses Jahr noch eine Beratung suchen. Ob sich ein Riester mehr lohnt als die neue Vorsorge Lösung muss individuell festgestellt werden.

Quellen:

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